
E-Mails ohne Kontakterlaubnis sind verboten
E-Mails ohne Kontakterlaubnis sind verboten
Ich wurde letzte Woche von einer Kunden gefragt, was ich davon halte, die potenzielle Zielgruppe einfach per E-Mail anzuschreiben.
Achtung! Wenn Sie ohne Einwilligung des Empfängers Serienmailings verschicken, riskieren dabei nicht nur, bei Ihren potentiellen Kunden als „Spammer“ gebrandmarkt zu werden.
Laut § 107 des österreichischen Telekommunikationsgesetzes TKG gelten E-Mails zu Werbezwecken, die an mehr als 50 Empfänger gesendet werden, als unzulässig! Sie benötigen vorab die vorherige (widerrufliche) Zustimmung Ihrer Empfänger.
Wie können Sie eine Zustimmung von Ihren Kunden einholen?
Vorsicht… Bereits das Einholen der Zustimmung für Massensendungen zu Werbezwecken mittels Telefon, Fax oder E-Mail ist unzulässig!
Um unter Berücksichtigung der DSGVO interessierte Personen nun speziell auf Ihren Newsletter aufmerksam zu machen, gibt es immer noch viele Möglichkeiten. Einige davon, möchte ich hiermit gerne nennen…

Dialog Marketing
Der erste Kontakt geht durch händisches Verteilen oder postalisches Versenden einer Werbesendung aktiv von Ihnen aus. Achten Sie beim Inhalt auf den Kunden-Mehrwert!
Als Ergebnis sollte ein Dialog mit dem Kunden bzw. eine Anmeldung zum Newsletter zustande kommen.
Direkt Marketing
Gehen Sie in direkten Kontakt mit Ihren Kunden! Fragen Sie doch einfach, ob Sie an einem Newsletter Interesse hätten bzw. welche Inhalte ihnen einen Mehrwert bringen würden.
Vergessen Sie nicht, den persönlichen Kontakt aller Ihrer Mitarbeiter mit Ihren Kunden zu nutzen!

Sie können die Einwilligung persönlich in Papierform einholen (mit DSGVO-Zustimmung, Datum und Unterschrift).
Auch Messen, Events und öffentliche Veranstaltungen bieten sich perfekt an, um eine schriftliche Erlaubnis für einen Werbe-E-Mail-Versand zu erhalten.
Online Marketing
Der wichtigste Ort, um neue Newsletter-Abonnenten zu gewinnen, ist wahrscheinlich Ihre Website. Sie können dort eine Newsletter-Anmeldung einrichten.
Die Einwilligung muss dabei ausdrücklich herbeigeführt werden, wie z. B. durch das Setzen eines Ankreuzhäkchens. Eine automatische Einwilligung in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist nicht ausreichend.

Über Social Media, YouTube-Tutorials, Webinare und weitere Online-Portale lässt sich der Link zur Anmeldung ohne viel Aufwand verbreiten.
Weisen Sie in Ihrem Profil auf Ihren Newsletter hin. Erwähnen Sie in Ihren Posts den nächsten Newsletter-Versand oder teasern Sie Ihre Newsletter-Inhalte an und machen so Lust auf mehr.
Vergessen Sie dabei nicht, den Link zur Anmeldeseite auf Ihrer Website zu integrieren.
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